Überwachte Verwendung
Alle Dateien, die auf dem iPad gespeichert sind, unterliegen einer regelmässigen Überprüfung und Überwachung.

Besitz und Pflege
Jedes iPad gehört der Schule. Die Schüler haben ein individuell zugewiesenes und gekennzeichnetes iPad, das ihnen für die Dauer ihrer Arbeit an unserer Schule überlassen wird.

Die Schüler sollen

  • nicht versuchen, die iPad-Hardware in irgendeiner Weise zu modifizieren
  • keine Aufkleber oder Dekorationen am iPad anbringen
  • nie iPads mit einem anderen Schüler austauschen
  • keine Anwendungen auf dem iPad hinzufügen oder entfernen, es sei denn, die LP gibt dazu den Auftrag
  • keine Downloads vornehmen, es sei denn, die LP gibt dazu den Auftrag
  • keinen iTunes-Account auf dem iPad erstellen
  • keine Änderungen an den Konfigurationseinstellungen auf dem iPad vornehmen, vor allem
    nicht an der Netzwerk-Konfiguration
  • keine Änderung oder Deaktivierung des Zugriffs-Passwortes auf dem iPad vornehmen
  • keine Daten des Schülers öffnen oder löschen, der das iPad ebenfalls benutzt

Unfallschutz versus Fahrlässigkeit
Unfälle passieren. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen einem Unfall-und Fahrlässigkeit: Wird ein iPad sorglos behandelt oder sogar mutwillig beschädigt, muss der Schüler mit disziplinarischen Folgen rechnen und die Eltern müssen die Reparatur oder einen Ersatz bezahlen. 

Abhanden gekommene und gestohlene Geräte
Wenn ein Gerät verloren geht, muss der Schüler dies der Schule sofort mitteilen, damit die nötigen Schritte unternommen werden können.

Mail
Mailen ist nur erlaubt, wenn dies in direktem Zusammenhang mit der Schule nötig ist. 

Die Nutzung des  Netzwerkes
Schüler nutzen ausschliesslich den offiziellen WLAN-Zugang ins Netzwerk, wobei das Kennwort den Schülern nicht bekannt sein darf. Sollte das Zugangskennwort unbeabsichtigt offenbart werden, muss der ICT-Verantwortliche informiert und das Passwort geändert werden

Kameras
Die Nutzung von Kameras erfolgt nur auf Anweisung der Lehrer. Keinesfalls dürfen Schulkameraden auf dem Pausenplatz oder in den Gängen fotografiert oder gefilmt werden. Bei Verstoss werden disziplinarische Massnahmen getroffen. In schweren Fällen werden Eltern und Polizei informiert.

Last modified: Thursday, 2 May 2013, 11:32 AM